Der Ärztliche Kreisverband Mittelschwaben ist Teil der Berufsvertretung der Ärzte Bayerns.
Diese ist in drei körperschaftlich organisierte Ebenen gegliedert – ärztliche Kreisverbände, ärztliche Bezirksverbände und die Landesärztekammer.
Der ÄKV Mittelschwaben hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die ärztliche Fortbildung zu fördern und bei der Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten und in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.
Er ist in Fragen lokaler Fortbildungsmaßnahmen, sowie nach Art. 37 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) für die Vermittlung bei Beschwerden betreffend Ärztinnen und Ärzte des ÄKV Mittelschwaben zuständig.
Diese Beschwerden können von Ärzten oder auch von Patienten eingereicht werden. Voraussetzung für ein Vermittlungsverfahren ist Freiwilligkeit, das heißt, das Verfahren setzt die Zustimmung aller Beteiligten voraus.